Achtung, Sie verlassen gerade die Seite von VIVUS Immobilien.

Wenn Sie die Seite verlassen und zu dieser externen Seite wollen, klicken Sie bitte auf OK.

OK Fenster schließen
+49 (0) 2102/ 894 95 90 info@vivus-immobilien.de
News

Urteil: Fassadendämmung muss ein Konzept haben

Das Amtsgericht Charlottenburg entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Sanierungskonzept vorliegen muss, wenn bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Fassadendämmung vorgenommen werden soll.

Im vorliegenden Fall hatten WEG-Mitglieder per Stimmenmehrheit die Dämmung ihrer Gebäudefassade beschlossen und planten die Beauftragung eines Ingenieursbüros. Zwei Wohnungseigentümer klagten jedoch gegen den Beschluss und argumentierten, dass die Dämmung nicht ausreichend geplant worden sei. Es hätte ihrer Ansicht nach ein Energieberater hinzugezogen werden müssen, der alle Maßnahmen insbesondere mit Hinblick auf Geländer und Balkone vergleicht und zusammenführt.

Das Gericht gab nun aktuell den beiden Klägern recht. Da vorab kein umfassendes Sanierungskonzept erarbeitet wurde, ist der WEG-Beschluss ungültig.

Weitere interessante Inhalte erhalten Sie hier

Zurück zur News-Übersicht

Ihr schneller Kontakt zu uns

info@vivus-immobilien.de
Tel.: +49 (0) 2102/ 894 95 90

Immobiliensuche

VIVUS Immobilien / Inh. Caroline Langenbach

Immer wieder eine Idee persönlicher