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Neuer Fußboden für Eigentumswohnung: Kein besserer Lärmschutz nötig

Wohnungseigentümer aufgepasst!

Wer sein Bad renoviert und den Fußboden erneuert, muss in der Regel nicht in verbesserten Trittschallschutz investieren. Was heißt "in der Regel"? Was ist beim Eingriff in den Estrich? Das sagt der BGH dazu:

http://www.hausundgrund-rheinland.de/aktuelles/einzelansicht/neuer-fussboden-fuer-eigentumswohnung-kein-besserer-laermschutz-noetig-3976/

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