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Grundsteuer darf das Wohnen nicht verteuern

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Hier kam das Aus für die Grundsteuer in bisheriger Form

Die Grundsteuer ist verfassungswidrig – was viele Juristen schon lange meinten, hat das Bundesverfassungsgericht nun in einem wegweisenden Urteil bestätigt. Die Politik muss nun handeln und die längst überfällige Reform der Grundsteuer auf den Weg bringen. Haus & Grund tritt für eine marktwertunabhängige Reform ein. Die Kosten des Wohnens dürfen durch die Reform nicht steigen.

Karlsruhe/Düsseldorf/Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Grundsteuer ist in ihrer bisherigen Form nicht mit der Verfassung vereinbar (Urteil vom 10.04.2018, Az.: 1 BvL 11/14 - Rn. (1-181)). Die Karlsruher Richter kamen zu dem Schluss: Die Erhebung der Grundsteuer auf der Grundlage von Einheitswerten, die auf die Jahre 1964 (Westdeutschland) bzw. 1935 (Ostdeutschland) zurückgehen, führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen. Immerhin haben sich die tatsächlichen Werte der Grundstücke seither zum Teil deutlich geändert

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