ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der VIVUS Immobilien GmbH, In der Karpendelle 1, 40882 Ratingen („VIVUS Immobilien“)
Die Tätigkeit der Firma VIVUS Immobilien erfolgt im Rahmen der §§ 652ff. BGB sowie der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze. Die Tätigkeit der Firma VIVUS Immobilien ist auf den Nachweis und / oder die Vermittlung von Verträgen bezüglich der Veräußerung / des Erwerbs von Grundstücken / grundstücksgleichen Rechte nebst deren wesentlicher Bestandteile (wie z.B. Gebäude) gerichtet (insgesamt die „Geschäftstätigkeit“).
Die VIVUS Immobilien erbringt Ihre Geschäftstätigkeit ausschließlich auf Basis dieser AGB und ggfs. weiterer mit dem Kunden geschlossener Verträge, wie etwa dem eigentlichen Maklervertrag („Hauptvertrag“). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Kundenseite erkennen wir nicht an, und zwar auch dann nicht, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den AGB abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen an diesen vorbehaltlos ausführen. Der Begriff der Vertragsbeziehungen umfasst dabei – klarstellungshalber und nicht abschließend – auch (i) tatsächliche Verhaltensweisen im Rahmen solcher Beziehungen (wie etwa die Erteilung von Informationen) sowie (ii) vorvertragliches Verhalten von uns, sofern dieses von rechtlicher Relevanz ist.
§ 1 Allgemeines, Begriffsbestimmungen
1) Soweit im Folgenden von Schadensersatzansprüchen die Rede ist, sind damit in gleicher Weise auch Aufwendungsersatzansprüche i.S.v. § 284 BGB gemeint.
2) Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. Zu diesen Pflichten gehören auch jene, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut hat oder vertrauen darf.
3) Die in den hiesigen AGB verwandten Bestimmungen beabsichtigen keine Änderung / Umverteilung der Beweislast. Dies gilt insbesondere auch für Regelungen, die Formulierungen wie „es sei denn“, „falls nicht“, „nur dann“, „dies gilt nicht, wenn“ o.ä. enthalten und solche Bestimmungen, die Haftungseinschränkungen oder -ausschlüsse zum Gegenstand haben.
4) Falls in diesen AGB besondere Formerfordernisse enthalten sind, so berührt dies nicht den Vorrang der Individualabrede (in schriftlicher, textlicher oder mündlicher Form) gem. § 305b BGB. Ohnehin wird eine strengere Form als Textform hier nicht verlangt.
5) Eine etwaige nachträgliche Reduzierung des Kauf- oder Mietpreises hat auf die Provisionshöhe keinen Einfluss.
§ 2 Speziell: Höhe der Maklerprovision bei Vermietung und Verpachtung
1) Bei privaten Miet- und Pachtverträgen sind vom Mieter oder Vermieter bzw. Pächter (je nachdem, wer Vertragspartner geworden ist, ggfs. auch kumulativ im Fall des Tätigwerdens der VIVUS Immobilien als Doppelmakler) 2 (zwei) Monatskaltmieten bzw. -pachten zzgl. MwSt. als Maklerprovision an die VIVUS Immobilien zu entrichten.
2) Bei der Vermittlung oder dem Nachweis von Miet- oder Pachtverträgen über Gewerberäume beträgt die Maklerprovision 3 (drei) Monatskaltmieten bzw. -pachten zzgl. MwSt., wenn der Vertrag bis zu 5 Jahre läuft. Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt die Provision vier Monatskaltmieten zzgl. MwSt.
3) Zur Miet- bzw. Pachtsumme gehören alle sonstigen vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen, mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten sowie Mehrwertsteuer.
§ 3 Fälligkeit der Maklerprovision
1) Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch die Vermittlung bzw. aufgrund des Nachweises durch die VIVUS Immobilien ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit für das Zustandekommen reicht aus.
2) Die Maklerprovision ist fällig mit dem wirksamen Abschluss des Hauptvertrages.
3) Die jeweilige Rechnung ist innerhalb von zehn Tagen nach Zugang derselben sowie (zwischenzeitlicher) Beurkundung oder Vertragsabschluss auf eines der angegebenen Konten der VIVUS Immobilien zu überweisen oder einzuzahlen.
4) Nach Ablauf des zehnten Tages nach Rechnungserhalt tritt Verzug ein, und zwar mit der Folge, dass Mahngebühren und Verzugszinsen berechnet werden können. Bei Zahlungsverzug ist die VIVUS Immobilien berechtigt, gegenüber Verbrauchern Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und gegenüber Unternehmern Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem Tage des Verzuges zu berechnen.
5) Der Provisionsanspruch ist von der Erfüllung des Hauptvertrages nicht abhängig.
6) Eine Maklerprovision ist auch dann vom Auftraggeber an die VIVUS Immobilien zu zahlen, wenn nicht er, sondern eine mit ihm familiär oder wirtschaftlich verbundene Person (i.S.v. § 1 II AStG) den wirksamen Vertrag abschließt.
7) Der im Angebotsschreiben genannte Preis für ein Objekt (Mietzins, Kaufpreis, usw.) ist nur ein Richtwert, daher absolut freibleibend. Der Anspruch auf Maklerprovision bleibt auch dann bestehen, wenn die vertragsschließenden Parteien einen höheren oder niedrigeren Preis für das Objekt vereinbaren, der von dem von der VIVUS Immobilien angegebenen Preis abweicht, solange die sachliche Kongruenz gewahrt ist.
§ 4 Aufwendungsersatz
1) Steht VIVUS Immobilien aus dem Hauptvertrag ein Anspruch auf Aufwendungsersatz zu, so gilt für Fahrten der VIVUS Immobilien und ihrer Angestellten mit dem Kraftfahrzeug ein Satz von EUR 0,30 pro Kilometer einschließlich MwSt. . Ab dem 21. Kilometer beträgt die Entschädigung EUR 0,35 pro Kilometer einschließlich MwSt.
2) Der Aufwendungsersatz wird mit Beendigung dieses Auftrages fällig, sei es bspw. durch Erfüllung dieses Maklervertrages oder durch Kündigung. Alle entstandenen Aufwendungen sind im Falle eines anfallenden Provisionsanspruches aus dem zugehörigen Auftrag in vollem Umfang durch diesen bzw. dessen Bezahlung abgegolten.
§ 5 Pflichten des jeweiligen Auftraggebers
1) Mit Erteilung des Maklerauftrages an die VIVUS Immobilien verpflichtet sich der Auftraggeber der VIVUS Immobilien gegenüber, alle ihm bekannten Daten und Unterlagen, die den jeweiligen Vermittlungsauftrag betreffen, zu nennen und auf Wunsch der VIVUS Immobilien auszuhändigen.
2) Sollte nach erteiltem Auftrag an die VIVUS Immobilien der Auftraggeber ohne Zutun der VIVUS Immobilien einen Vertrag schließen, so verpflichtet der Auftraggeber sich, die andere Vertragspartei, mit der er einen Vertrag geschlossen hat, auf Verlangen der VIVUS Immobilien namentlich und mit vollständiger postalischer Anschrift zu nennen.
§ 6 Sonstiges
1) Die Firma VIVUS Immobilien hat einen Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der jeweilige Termin ist der VIVUS Immobilien rechtzeitig mitzuteilen. Die VIVUS Immobilien hat Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich daraus beziehenden Nebenabreden auf erste Anforderung.
2) Vertragswidriges Verhalten des Kunden berechtigt die VIVUS Immobilien, Schadensersatzansprüche zu stellen.
3) Das Angebot erfolgt jeweils unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt kaufen bzw. mieten will. Das Angebot ist streng vertraulich. Jede unbefugte Weitergabe an Dritte verpflichtet bei Kauf bzw. Anmietung des Dritten zur Zahlung der jeweiligen vollen Maklerprovision.
4) Sollte der Empfänger die durch die VIVUS Immobilien nachgewiesenen Angebote zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt sein, so hat der Empfänger dies gegenüber der VIVUS Immobilien anzuzeigen und auf Verlangen auch durch Nennung der vorherigen Quelle zu belegen.
5) Die in den von der VIVUS Immobilien übermittelten Angebote enthaltenen Angaben basieren auf Informationen durch Dritte. Die VIVUS Immobilien bemüht sich, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt die VIVUS Immobilien nicht. Die Haftung der Firma VIVUS Immobilien ist im Übrigen auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht begrenzt, es sei denn, dass der Auftraggeber durch das Verhalten der VIVUS Immobilien einen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
6) Die von VIVUS Immobilien erstellten Fotos, Grafiken, Pläne, Skizzen usw. sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ihre schriftliche Zustimmung nicht verwendet werden. Im Falle eines widerrechtlichen Verwendens macht der Verwender sich schadensersatzpflichtig.
7) Abweichungen von diesen zum Vertragsinhalt gewordenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform durch VIVUS Immobilien.
8) Sollten Teile der AGB oder des Hauptvertrags unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen (ihrer) Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr sind VIVUS Immobilien und der Kunde in diesen Fällen verpflichtet, an einer Neuregelung mitzuwirken, welche den wirtschaftlichen Absichten der betroffenen Bestimmungen / ihrer Teile so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt für den Fall ergänzungsbedürftiger Vertragslücken. § 306 BGB bleibt unberührt.
9) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird für Kaufleute (§1HGB), oder wenn der Kunde keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, Ratingen vereinbart.
§ 7 G e s e t z l i c h e s W i d e r r u f s r e c h t / W i d e r r u f /
V o r z e i t i g e s E r l ö s c h e n
(1) In Bezug auf Verträge zwischen Ihnen und uns, die online und mithin im Wege des Fernabsatzes zustande kommen, oder die in Räumlichkeiten zustande kommen, die keine Geschäftsräume sind, steht Ihnen grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach näherer gesetzlicher Maßgabe zu (vgl. dazu nachstehenden Abs. (2)). Es gibt jedoch Umstände, die zu einem vorzeitigen Erlöschen dieses Widerrufsrechts führen, insbesondere:
Verlangen Sie im Rahmen der Auftragsabwicklung – und sind dort ausdrücklich damit einverstanden –, dass wir bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Leistung, die Gegenstand des zu schließenden Vertrags ist, beginnen, so erlischt das Ihnen gesetzlich zustehende Widerrufsrecht bereits mit vollständiger Vertragserfüllung durch uns.
Widerrufen Sie in solchen Fällen vor vollständiger Vertragserfüllung durch uns, so schulden Sie einen sich nach § 357a Abs. 2 BGB zu berechnenden angemessenen Betrag als Wertersatz für die bis dahin schon erbrachte Leistung. Im Regelfall wird hierbei zwecks Wertermittlung eine vergleichende Betrachtung angestellt auf Basis des vereinbarten Preises für die gesamte Leistung im Abgleich mit dem insoweit bereits erbrachten Leistungsteil.
Im Übrigen gilt:
(2) W i d e r r u f s r e c h t
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der VIVUS Immobilien GmbH, In der Karpendelle 1, 40882 Ratingen, Tel. (0) 2102-89 49 590, E-Mail: c.langenbach@vivus-immobilien.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachfolgend beigefügte Muster-Widerrufsformular (Abs. 4) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(3) F o l g e n d e s W i d e r r u f s
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(4) M u s t e r f o r m u l a r W i d e r r u f (s r e c h t)
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
VIVUS Immobilien GmbH, In der Karpendelle 1, 40882 Ratingen, Tel. (0) 2102-89 49 590, E-Mail: c.langenbach@vivus-immobilien.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden (Dienst-)Leistung(en) (*):
…
Bestellt am (*)/erhalten am (*):
…
Ihr Name (=Name des Verbraucher(s))
…
Ihre Anschrift (= Anschrift des/der Verbraucher(s)
…
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
…
Datum: …
(*) Unzutreffendes streichen.
Immer wieder eine Idee persönlicher