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Wohnungsgeberbestätigung

Wohnungsgeberbestätigung

Neues Meldegesetz ab 1.11.2015 betrifft auch Vermieter

Nachdem das Gesetz im Jahre 2002 abgeschafft wurde, wird es am 1.11.2015 wieder eingeführt: Das Meldegesetz und somit die Wohnungsgeberbestätigung.

In den letzten Jahren konnte sich jeder Mieter dort anmelden, wo es ihm beliebte. Dies führte jedoch leider zu zahlreichen Missbräuchen.  Sei es,  um den begehrten Kita-Platz oder ein bestimmtes Wunschkennzeichen für das eigene Fahrzeug zu erhalten. Ab 1. November 2015 wird mit dem Meldegesetz solchen Praktiken ein Riegel vorgeschoben.

 Das bedeutet für Sie: jeder Vermieter muss beim Einzug oder Auszug des Mieters eine entsprechende Wohnungsgeberbestätigung ausstellen. Eine solche Wohnungsgeberbestätigung fordert nachstehenden Angaben:

  • der Name und die Anschrift des Wohnungsgebers (Vermieter bzw. Hausverwalter),
  • die Art des meldepflichtigen Vorgangs (Anmeldung, Abmeldung) mit Ein- oder Auszugdatum,
  • die Anschrift der Wohnung sowie
  • die Namen der meldepflichtigen Personen.

Bitte beachten Sie:

Bei Nichtbefolgung  des Meldegesetzes können sowohl Mieter als auch Vermieter mit einem Bußgeld von jeweils bis zu 1.000 Euro belegt werden.

Nachstehend stellen wir Ihnen gerne ein Formular der Wohnungsgeberbestätigungzur Verfügung.

PDF des Formulars

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VIVUS Immobilien / Inh. Caroline Langenbach

Immer wieder eine Idee persönlicher