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Neues Gesetz ab dem 19. Juni 2026: Der Widerrufsbutton wird Pflicht!

Neues Gesetz ab dem 19. Juni 2026: Der Widerrufsbutton wird Pflicht!

Während viele denken, dass sich Immobilienmakler ausschließlich mit Besichtigungen, Exposés und Verkaufsverhandlungen beschäftigen, gehören auch rechtliche Neuerungen zu unserem Arbeitsalltag.

Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, auf ihrer Website einen leicht auffindbaren Widerrufsbutton bereitstellen. Ziel ist es, Verbrauchern die Ausübung ihres Widerrufsrechts zu erleichtern.

⚖️ Rechtliche Vorgaben ändern sich ständig
???? Datenschutz- und Dokumentationspflichten begleiten unsere Arbeit täglich
???? Eine professionelle Immobilienvermittlung umfasst weit mehr als die Vermarktung einer Immobilie

Für uns bedeutet Fachkompetenz nicht nur Marktkenntnis, sondern auch, rechtliche Entwicklungen im Blick zu behalten und unsere Kunden stets rechtssicher zu begleiten.

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