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News

Teil 7: Fragen und Antworten zu den neuen "Ausgangsbeschränkungen"

Aktuelle Informationen und Antworten zu Immobilien in Zeiten der Corona- Pandemie (Stand 23.März 2020)

7) Dürfen Makler und Verkäufer/Käufer noch zum Notar?

"Ja, dies ist noch gestattet. Selbst in Bayern, wo eine Ausgangsbeschränkung verfügt wurde, stellt der Gang zum Notar einen triftigen Grund für die Wahrnehmung des Termins beim Notar dar."

Dieser redaktionelle Beitrag wurde ImmoScout24 verfasst.

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