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Wofür benötigen Sie einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist seit einigen Jahren Pflicht für Vermieter, die eine Immobilie vermieten oder verpachten und für Eigentümer, die eine Immobilie verkaufen wollen. Aber welche Informationen liefert der Energieausweis eigentlich und wo können Sie diesen beantragen?

Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz      
Als der Energieausweis 2008 mit der Energieeinsparverordnung eingeführt wurde, sollte er für mehr Transparenz sorgen, wenn eine Immobilie vermietet oder verkauft wird. Kauf- oder Mietinteressenten sehen damit auf den ersten Blick, welche Energiekosten auf sie zukommen. Es gibt zwei Varianten des Energieausweises, denen jeweils andere Messungen zugrunde liegen: Der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis wird von Experten erstellt, indem sie die Baupläne und energetisch relevanten Bestandteile des Gebäudes analysieren. Dazu zählen Heizung, Fenster und Dämmung. Zudem klären Vergleichswerte über den Zustand der Immobilie auf und auch Sanierungsmaßnahmen werden vorgeschlagen. Die zweite Variante ist der Verbrauchsausweis. Hierfür werden die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre herangezogen. Auf dem Ausweis befindet sich eine Farbskala von Rot bis Grün, die die Energieeffizienz des Hauses anzeigt – je grüner, desto besser. Für Gebäude unter Denkmalschutz und sogenannte „besonders erhaltenswerte Gebäude“ sieht die Energieeinsparverordnung eine Ausnahme vor. Sollten solche Gebäude allerdings modernisiert oder erweitert werden, wird ein Energieausweis Pflicht. Generell ausgeschlossen sind kleine Gebäude mit einer maximalen Nutzfläche von 50 Quadratmetern.

Das sind die Pflichten der Eigentümer
Die europäische Gesetzgebung verpflichtet Eigentümer seit 2013 dazu, den Energieausweis aktiv und nicht erst auf Verlangen vorzuzeigen. Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) für Gebäude sind Hausbesitzer außerdem verpflichtet, schon in der Anzeige zu Vermietung oder zum Verkauf wichtige Werte wie den durchschnittlichen Energiebedarf des Gebäudes zu nennen. Zudem muss dem Käufer oder Mieter nach Vertragsabschluss eine Kopie des Energieausweises übergeben werden. Bis zum 1. Mai 2015 galt eine Schonfrist – seitdem riskieren Eigentümer bei Missachtung der Regelungen ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro, informiert die Bundesregierung. Entsprechend lassen sich Immobilien mit geringer Energieeffizienz schwieriger verkaufen oder vermieten als solche, die modernen Energiestandards entsprechen. Auch wenn es nicht verpflichtend ist, können energetische Sanierungsmaßnahmen zu einem starken Verkaufsargument werden.

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