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News

Vorsicht bei Ablauf der Verwalterbestellung – Beschlussanfechtungen drohen zu scheitern

Für die Anfechtung von Beschlüssen bleibt dem Wohnungseigentümer nach der Beschlussfassung nur ein Monat. Innerhalb dieser Zeit muss er vor dem zuständigen Gericht eine Anfechtungsklage erhoben haben. 

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VIVUS Immobilien / Inh. Caroline Langenbach

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